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Für Ausbildungsbetriebe

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind ÜBL und Berufsschule verpflichtend für meinen Azubi?

Ja, der Betrieb muss den Auszubildenden für den Besuch der Berufsschule und der ÜBL unter Fortzahlung der Vergütung freistellen. Der Auszubildenden muss daran teilnehmen.

Wie lange darf mein Azubi am Tag arbeiten und wie sieht es mit Überstunden und Pausen aus?

Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit steht im Ausbildungsvertrag. Alles darüber hinaus ist Mehrarbeit, die angeordnet werden muss, das heißt, dass Überstunden nur mit Wissen und auf Anordnung des Ausbilders möglich sind. Der Azubi kann nicht einfach 2 Stunden länger bleiben. Ein erwachsener Azubi darf bis zu 10 Stunden am Tag arbeiten, als jugendlicher Azubi nur maximal 8 Stunden. Ausnahmen, bis zu 8,5 Stunden sind möglich, wenn in der Woche am Freitag z.B. ein früherer Feierabend herausgearbeitet wird.

Erwachsenen Auszubildende haben dieselben Pausenzeiten wie alle anderen Mitarbeiter. Jugendlichen Auszubildende müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt bekommen. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Welche Pflichten habe ich als Ausbildungsbetrieb gegenüber meinem Azubi?

Die Pflichten des Ausbildungsbetriebes stehen in § 14 Berufsbildungsgesetz

Ausbildende haben

1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,

3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind; die für das digitale mobile Ausbilden nach § 28 Absatz 2 Satz 2 zusätzlich erforderliche Hard- und Software sind für die Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen,

4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten,

5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.

(2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
(3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Wer hilft mir bei Problemen mit meinem Azubi?

Bei Problemen mit dem Auszubildenden kann man sich als Betrieb Hilfe von der KH holen,

Kann ich meinen Azubi nach der Probezeit kündigen?

Das geht nur, wen ein wichtiger Grund vorliegt und in den meisten Fällen muss vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sein. In solchen Fällen lassen Sie sich direkt von uns beraten.

Rund ums Thema Ausbildung

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Kreishandwerkerschaft

Assessorin Regine Bültmann-Jäger

Assessorin Regine Bültmann-Jäger

Leiterin der Berufsausbildungsabteilung

Nicole Sydlo

Nicole Sydlo

Petra Lübbe

Petra Lübbe

Passgenaue Besetzung

Gut ausgebildete Fachkräfte sind die Grundlage für den Erfolg eines Betriebs. Gleichzeitig wird es zunehmend herausfordernder, passende Auszubildende zu finden. Genau hier unterstützt die Kreishandwerkerschaft mit dem Service der passgenauen Besetzung.

Ziel des Angebots ist es, Handwerksbetriebe im gesamten Besetzungsprozess zu entlasten und gezielt bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden zu unterstützen. Gemeinsam mit den Betrieben wird der individuelle Bedarf ermittelt, ein klares Anforderungsprofil erstellt und passende Bewerberinnen und Bewerber gezielt angesprochen.

Sara Koch

Sara Koch

Beraterin in der Passgenauen Besetzung

Förderung

Überbetriebliche Lehrgänge (ÜBL)

Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge in den Bereichen:

  • Elektro für den Rheinisch-Bergischen Kreis und für Leverkusen
  • Kraftfahrzeug
  • Maler und Lackierer
Michaela Eser

Michaela Eser

Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge in den Bereichen:

  • Sanitär- und Heizungstechnik für den Rheinisch-Bergischen Kreis und für Leverkusen
  • Friseure

 

Nicole Sydlo

Nicole Sydlo

Petra Lübbe

Petra Lübbe

Die ÜBL der Gewerke Bäcker, Bau, Dachdecker, Elektro (Oberberg),Fleischer, Metall, Raumausstatter, SHK (Oberberg) und Tischler wird nicht durch die Mitarbeiterinnen der Kreishandwerkerschaft organisiert. Diese finden auch nicht in unseren Berufsbildungszentren statt.

Unsere Berufsbildungszentren

Ausbildungszentrum Bergisch Gladbach

Bensberger Straße 123
51469 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 2202 / 29904 0

Fax: +49 2202 / 29904 20

Berufsbildungszentrum Burscheid

Industriestraße 55
51399 Burscheid

Telefon: +49 2174 / 6711 0

Fax: +49 2174 / 6711 10

Wenn es mal ein Problem gibt

Lehrlingswarte

Unsere Lehrlingswarte sind ehrenamtliche Experten, die von ihrer Innung ausgesucht worden sind, weil sie sich um das Thema Ausbildung besonders kümmern.

Lehrlingswarte sind die erste Anlaufstelle und sind neutrale Vermittler für Auszubildende und Betriebe, wenn es Konflikten rund um die Ausbildung gibt.

Zu den Lehrlingswarten

Team Ausbildung

Gemeinsam stark für den Nachwuchs

Ob Ausbildungsmessen, Social-Media-Aktionen oder neue Ideen für den Nachwuchs – im Team Ausbildung tauschen sich Betriebe aus dem Bergischen Land aus und planen gemeinsam. Seit 2023 wächst das Netzwerk stetig. Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Erfahrung ein.

Mehr erfahren über das Team Ausbildung

Präsenz zeigen auf Ausbildungsmessen

Zeigen Sie Ihren Betrieb und das Handwerk auf Ausbildungsmessen im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Oberbergischen Kreis und in Leverkusen. Wir unterstützen Sie bei der Standplanung – mit Messerückwänden und -theken im Innungsdesign – und vermitteln gerne den Kontakt. Alle Termine finden Sie in den regionalen Veranstaltungskalendern.

Mehr Informationen zu Messen

Kreishandwerkerschaft

Ihre Vorteile als Mitglied

Als Mitgliedsbetrieb der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land profitieren Sie von einem starken Netzwerk und konkreten Leistungen.

Zuschüsse für Mitgliedsbetriebe

Durch unsere Innungszuschüsse zur ÜBL und Prüfung wird es für Sie als Ausbildungsbetrieb günstiger.

Rechtsberatung

Kompetente und schnelle Beratung rund um alle rechtlichen Themen - nicht nur zur Ausbildung.

Ansprechpartner

Direkter und schneller Austausch mit den Ansprechpartnern der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land.

Gut vernetzt

Netzwerktreffen mit dem „Team Ausbildung“ und Kontakte zu anderen Betrieben aus vielen Innung - Sie profitieren vom Netzwerk.

Musterverträge & Formulare

Zugriff auf Vorlagen z.B. für Arbeitsverträge, Kündigungen und weitere, wichtige Dokumente.

Seminare & Weiterbildung

Vergünstigte Teilnahme an Workshops, Seminaren und Fortbildungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Ausbildungsbetrieb der Kreishandwerkerschaft

Haben Sie schon das digitale Ausbildungslogo?

Mit dem Logo auf Ihrer Homepage machen Sie sichtbar, dass Sie ein Ausbildungsbetrieb sind. Als Mitgliedsbetrieb der Kreishandwerkerschaft stellen wir Ihnen das Logo sehr gerne zur Verfügung. Melden Sie sich einfach bei Regine Bültmann-Jäger.

Noch kein Mitglied? Dann lassen Sie sich gerne beraten und werden Sie Teil der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land!

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