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In der Ausbildung

Für Azubis in einer dualen Ausbildung im Handwerk

Mehr Infos und Durchblick

Sie machen eine duale Ausbildung im Handwerk bei einem Betrieb im Rheinisch-Bergischen Kreis, im Oberbergisches Kreis oder in Leverkusen? Sie brauchen Infos zur Ausbildung, suchen nach Ansprechpartnern oder haben Fragen rund um Ihre Ausbildung?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Du hast Fragen?

Wir haben Antworten.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Berufsschule schwänze?

Das ist schulrechtlich eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Ordnungsgeld bestraft werden und das ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Azubi Pflicht aus § 13, Abs. 1 Nr. 2 und kann ein Kündigungsgrund sein.

Was ist die ÜBL und ist sie Pflicht?

ÜBL = überbetriebliche Ausbildung oder ÜLU= Überbetriebliche Unterweisung ist der Ausbildungsabschnitt in einer Lehrwerkstatt, also der dritte Lernort neben Betrieb und Schule.

Die Lerninhalte sind fest vorgegeben und ja die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung ist Pflicht.

Wer hilft mir bei Problemen in der Ausbildung?

Die Lehrlingswarte und die Kreishandwerkerschaft oder die Ausbildungsberater der Handwerkskammer

Wer bezahlt meine Prüfung und die Materialien für meine Ausbildung?

Solange man Auszubildender ist, bezahlt der Betrieb die Prüfungsgebühr.

Das Material bezahlt alles der Betrieb. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei besonders teuren Materialien oder wenn der Auszubildende das Prüfungsstück behalten möchte, dann muss man vorher miteinander sprechen.

Was ist ein Berichtsheft und bin ich verpflichtet, es zu führen?

In einem Berichtsheft wird der tatsächliche Gang der Ausbildung dokumentiert und ja, es muss geführt werden, weil es für die Zulassung zur Prüfung vorgelegt werden muss.

Wie lange dauert die Probezeit und kann ich danach gekündigt werden?

Die Probezeit dauert bis zu 4 Monaten. Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner fristlos und ohne Angaben kündigen. Nach der Probezeit können beide Vertragspartner nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Ein Auszubildender kann nach der Probezeit zusätzlich mit einer vier Woche Frist kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben möchte, also einen anderen Beruf lernen möchte.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Eine Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Unter bestimmten Umständen können einzelne Prüfungsteile, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet worden sind, mit in die nächste Prüfung genommen werden.

Was ist die Lossprechung und kriege ich mein Zeugnis, auch wenn ich nicht an der Lossprechung teilnehme?

Die Lossprechung ist die große Party nach bestandener Gesellenprüfung mit Übergabe der Prüfungszeugnisse und Gesellenbriefe. Kommt jemand nicht zur Lossprechung kann er sich die Prüfungszeugnisse und Gesellenbriefe bei der KH abholen.

Woran macht man fest, wie viele Urlaubstage ich bekomme?

Entweder am Bundesurlaubsgesetz oder in manchen Fällen (Dachdecker, Bäcker Friseure, Bau) am Tarifvertrag oder auch am Jugendarbeitsschutzgesetz

Woher weiß ich, dass ich fair bezahlt werde?

Wenn der Ausbildungsvertrag von der Handwerkskammer eingetragen wurde, und die Kammer eine Eintragungsbestätigung verschickt hat, kann man davon ausgehen, dass die die Höhe der Vergütung „von Amts wegen“ überprüft wurde. Für Änderungen im weiteren Verlauf der Ausbildung ist der Betrieb verantwortlich. Für Rückfragen stehen wir in der KH zur Verfügung.

Muss ich Überstunden machen? Und werden diese bezahlt?

Der Ausbilder darf Überstunde anordnen, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen. Das ist immer dann der Fall, wenn z.B. eine Baustelle noch fertig gestellt werden muss. Ob Überstunden bezahlt werden oder ob sie in Freizeit ausgeglichen werden, steht im Ausbildungsvertrag.

Rund ums Thema Ausbildung

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Kreishandwerkerschaft

Assessorin Regine Bültmann-Jäger

Assessorin Regine Bültmann-Jäger

Leiterin der Berufsausbildungsabteilung

Nicole Sydlo

Nicole Sydlo

Petra Lübbe

Petra Lübbe

Überbetriebliche Lehrgänge (ÜBL)

Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge in den Bereichen:

  • Elektro für den Rheinisch-Bergischen Kreis und für Leverkusen
  • Kraftfahrzeug
  • Maler und Lackierer
Michaela Eser

Michaela Eser

Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge in den Bereichen:

  • Sanitär- und Heizungstechnik für den Rheinisch-Bergischen Kreis und für Leverkusen
  • Friseure

 

Nicole Sydlo

Nicole Sydlo

Petra Lübbe

Petra Lübbe

Die ÜBL der Gewerke Bäcker, Bau, Dachdecker, Elektro (Oberberg),Fleischer, Metall, Raumausstatter, SHK (Oberberg) und Tischler wird nicht durch die Mitarbeiterinnen der Kreishandwerkerschaft organisiert. Diese finden auch nicht in unseren Berufsbildungszentren statt.

Unsere Berufsbildungszentren

Ausbildungszentrum Bergisch Gladbach

Bensberger Straße 123
51469 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 2202 / 29904 0

Fax: +49 2202 / 29904 20

Berufsbildungszentrum Burscheid

Industriestraße 55
51399 Burscheid

Telefon: +49 2174 / 6711 0

Fax: +49 2174 / 6711 10

Wenn es mal ein Problem gibt

Lehrlingswarte

Unsere Lehrlingswarte sind ehrenamtliche Experten, die von ihrer Innung ausgesucht worden sind, weil sie sich um das Thema Ausbildung besonders kümmern.

Lehrlingswarte sind die erste Anlaufstelle und sind neutrale Vermittler für Auszubildende und Betriebe, wenn es Konflikten rund um die Ausbildung gibt.

Zu den Lehrlingswarten